FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
(Motorrad bis 125 ccm)
Definition Klasse A1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
- 80 km/h für 16-17jährige
- unbegrenzt ab 18 Jahre
Die Klasse A1 enthält automatisch die Fahrerlaubnisklasse
M.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem
Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht findet am
Montag 18:45Uhr bis 20:15Uhr,
Dienstag 18:45Uhr bis 20:15Uhr und
Mittwoch 18:45Uhr bis 20:15Uhr statt.
Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Mein Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehe ich Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Seit Oktober 2009 kann die Prüfung nicht mehr in den Fahrschulen abgelegt werden, sondern nur noch in den Räumlichkeiten des TÜV. Dieser Raum befindet sich direkt am Giesinger Bahnhof in München und ist problemlos mit U- und S-Bahn, Tram oder Bus erreichbar.
Lageplan
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Nierengurt und Handschuhe werde kostenlos von uns zur Verfügung gestellt.
Fahrzeuge
Wir bilden Sie auf der neuen SUZUKI DR125SM aus. Ein handliches und agiles Motorrad mit 125 ccm und einer Leistung von 8,1kW (11PS). Die Maschine verfügt über eine elektronische Benzineinspritzung und einen geregelten Katalysator. Die Sitzbank ist abgepolstert, damit auch kleinere Fahrer problemlos zurecht kommen.
Behördenantrag
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Eichstätter Str. 2, 80684 München (U-Bahn Westenstraße) zu stellen. Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München