FÜHRERSCHEIN KLASSE B
Definition Klasse B:
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Fahrersitz.
Anhänger: -zulässige Gesamtmasse bis 750 kg oder zulässige Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten.
Oder kurz: Autos mit kleinen Anhängern!
Die Klasse B enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen
M,
L und S.
Mindestalter
Das Mindestalter für die Führerschienklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden (
Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters gegonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem
Theorieplan entnehmen.
Der Theorieunterricht findet am
Montag 18:45Uhr bis 20:15Uhr,
Dienstag 18:45Uhr bis 20:15Uhr und
Mittwoch 18:45Uhr bis 20:15Uhr statt.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Mein Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehe ich Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Seit Oktober 2009 kann die Prüfung nicht mehr in den Fahrschulen abgelegt werden, sondern nur noch in den Räumlichkeiten des TÜV. Dieser Raum befindet sich direkt am Giesinger Bahnhof in München und ist problemlos mit U- und S-Bahn, Tram oder Bus erreichbar.
Lageplan
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Fahrzeuge
VW Golf VI Style Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung wie z.B.: ABS, ESP, Front-, Seiten- und Kopfairbag etc. und weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen: z.B.: Climatronic, Parklenkassistent, Abbiegelicht, Sitzheizung, Navigation etc. |
Behördenantrag
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde persönlich beantragt werden. Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich, da auf dem Führerscheinantrag eine Unterschrift geleistet werden muss, die auf den Führerschein aufgedruckt wird. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Eichstätter Str. 2 / 3. Stock, 80684 München (U-Bahn Westenstraße) zu stellen. Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule. Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt momentan 43,40 EUR.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München