Fahrschule B.Schwägerl München
Fahrschule Dachschild
Fahrschule Thierschstr.14 80538 München
Führerschein
SEMINARE:

Nächstes ASF-Seminar: (Nachschulungskurs)


Nächstes ASP-Seminar: (Punkteabbaukurs)

Fahrschule B.SchwägerlWir machen München mobil!

FÜHRERSCHEIN KLASSE B17




Definition Klasse B17:

Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Fahrersitz.
Anhänger: -zulässige Gesamtmasse bis 750 kg oder zulässige Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten.
Die Klasse B17 enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen M, L und S.
Es gibt also keinen Unterschied zur "normalen" Auto-Klasse B.



Mindestalter

Der Führerschein kann schon mit 17 Jahren gemacht werden (begleitetes fahren). Dann muss jedoch bis zum Erreichen des 18. Geburtstages eine Begleitperson mitfahren. Fahrzeuge der beinhalteten Klassen M, L und S dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson (auch mehrere sind möglich) muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Voraussetzung zur Zulassung als Begleitperson sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
Falls Sie als mögliche Begleitperson zu viele Punkte haben, können Sie bei uns auch Ihr Punktekonto durch die Teilnahme an einem Punkteabbaukurs reduzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Fahrschule oder hier:
www.begleitetes-fahren.de



Vorgeschriebene Ausbildung

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht findet am
    Montag 18:45Uhr bis 20:15Uhr,
    Dienstag 18:45Uhr bis 20:15Uhr und
    Mittwoch 18:45Uhr bis 20:15Uhr
    statt.
    Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Mein Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehe ich Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
    Seit Oktober 2009 kann die Prüfung nicht mehr in den Fahrschulen abgelegt werden, sondern nur noch in den Räumlichkeiten des TÜV. Dieser Raum befindet sich direkt am Giesinger Bahnhof in München und ist problemlos mit U- und S-Bahn, Tram oder Bus erreichbar. Lageplan


  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten

    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:
    "Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".


Fahrzeuge

VW Golf VI Style
Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung
wie z.B.: ABS, ESP, Front-, Seiten- und Kopfairbag etc. und weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen: z.B.: Climatronic, Parklenkassistent, Abbiegelicht, Sitzheizung, Navigation etc.


Behördenantrag

Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim Kreisverwaltungsreferat München, Eichstätter Str. 2, 80684 München (U-Bahn Westenstraße) zu stellen. Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • Bisherigen Führerschein, falls Sie einen besitzen
  • 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann.)
  • Erklärung zum Führerschein mit 17, sowie Angaben zur Begleitperson. Erhalten Sie auch bei der Anmeldung in unserer Fahrschule
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags: KVR München




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