FÜHRERSCHEIN KLASSE BE17
Definition Klasse BE17:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Bis
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B17. Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages muss eine Begleitperson mitfahren, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Voraussetzung zur Zulassung als Begleitperson sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
Falls Sie als mögliche Begleitperson zu viele Punkte haben, können Sie bei uns auch Ihr Punktekonto durch die Teilnahme an einem
Punkteabbaukurs reduzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Fahrschule oder hier:
www.begleitetes-fahren.de
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE17 nicht vorgeschrieben.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 5 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
3 Bundes- und Landstraßenfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Diese entält unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B."Rückwärts um die Kurve fahren". Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschühler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Fahrzeuge
VW Golf Plus Automatik 2,0 TDI mit Humbauer Anhänger |
Behördenantrag
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Eichstätter Str. 2, 80684 München (U-Bahn Westenstraße) zu stellen. Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München