FÜHRERSCHEIN KLASSE M
Definition Klasse M
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Bei Prüfung auf Automatik erfolgt kein Automatik-Eintrag im Führerschein.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem
Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht findet am
Montag 18:45Uhr bis 20:15Uhr,
Dienstag 18:45Uhr bis 20:15Uhr und
Mittwoch 18:45Uhr bis 20:15Uhr statt.
Der klassenspezifische Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Mein Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehe ich Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Seit Oktober 2009 kann die Prüfung nicht mehr in den Fahrschulen abgelegt werden, sondern nur noch in den Räumlichkeiten des TÜV. Dieser Raum befindet sich direkt am Giesinger Bahnhof in München und ist problemlos mit U- und S-Bahn, Tram oder Bus erreichbar.
Lageplan
Praxis:
Es sin keine Sonderfahrten (wie z.B.: Landstrasse oder Nachtfahrt) vorgeschieben. Lediglich die Grundausbildung ist vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschühler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Nierengurt und Handschuhe werde kostenlos von uns zu Verfügung gestellt.
Fahrzeuge
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| HONDA MTX 50 Schaltung |
SUZUKI Katana Roller Automatik |
Behördenantrag
Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Eichstätter Str. 2, 80684 München (U-Bahn Westenstraße) zu stellen. Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München